Leichenbeförderung
rund um die Uhr
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Wissenswertes, nützliche Anmerkungen beim Eintritt des Todesfalls

Bei dem Eintritt des Todesfalls in einer Wohnung/zu Hause soll der Hausarzt oder der Dienst habende Arzt benachrichtigt werden, wer die Untersuchung der Leiche durchführt, und Maßnahmen über die Ablieferung der Leiche trifft. Es ist empfehlenswert, den späteren Bestattungsunternehmer um die Leichenbeförderung zu bitten. Darüber bzw. über die Weise der Bestattung (Einäscherung oder Beerdigung) soll man den Arzt informieren.

Das Zeugnis über die Untersuchung der Leiche wird vom Hausarzt ausgestellt. Bei Einäscherung ohne Sektion ist eine Genehmigung des Amtsarztes des ÁNTSZ (Staatlicher Dienst für Volksgesundheit und Amtsärzte) erforderlich, erst dann kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Die zur Sterbeurkunde erforderlichen Dokumente:

Wenn der/die Verstorbene den Familienstand „verheiratet“ hat:

  • ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Leiche
  • der Personalausweis des/der Verstorbenen und der des überlebenden Ehepartners
  • Personalnummer des/der Verstorbenen und die des überlebenden Ehepartners
  • die Geburts- und Heiratsurkunde des/der Verstorbenen

Wenn der/die Verstorbene den Familienstand „verwitwet“ hat:

  • ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Leiche
  • der Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Personalnummer des/der Verstorbenen 
  • die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Wenn der/die Verstorbene den Familienstand „geschieden“ hat:

  • ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Leiche
  • der Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Personalnummer des/der Verstorbenen 
  • die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • das rechtskräftige Scheidungsurteil

Wenn der/die Verstorbene den Familienstand „ledig“ hat:

  • ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Leiche
  • der Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Personalnummer des/der Verstorbenen 
  • die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Nachweis über den Familienstand (Nachweis laut Bevölkerungserfassung je nach Wohnort)

Im Komitat Veszprém bei Einäscherung: wenn die Untersuchung der Leiche nicht von dem Hausarzt des/der Verstorbenen durchgeführt wird, ist die Genehmigung des Hausarztes auch erforderlich.

Dienst für Leichenbeförderung rund um die Uhr:

20/9353-053, 88/562-445


Beim Versterben im Krankenhaus sollen die persönlichen Gegenstände der verstorbenen Person in der behandelnden Abteilung übernommen werden, auch hier kann beantragt werden, dass es von der Sektion abgesehen wird. Dazu ist sowohl die Genehmigung des Leiters der pathologischen Abteilung als auch die des Generaldirektors erforderlich. Das Zeugnis über die Untersuchung der Leiche wird von der pathologischen Abteilung ausgefertigt. Es ist angebracht, die Bekleidung des/der Verstorbenen mitzubringen.

In polizeilichen Fällen (Unfall, Selbstmord) werden das Zeugnis über die Untersuchung der Leiche und die Bestattungsgenehmigung nach der Sektion von der vorgehenden Polizeidirektion ausgestellt.

In Städten und in Gemeinden werden die Bestattungen nach den regionalen und geistlichen Zeremonien, nach Wunsch der Familie abgewickelt. Wir stehen den Angehörigen mit einer Bestattungsdienstleistung auf hohem Niveau, bzw. mit Hilfe leistenden Stützung zur Verfügung.

WICHTIG!

Sollten Sie sich an uns wenden, übernehmen wir die volle Erledigung der Sachen im Krankenhaus!

Sonstige Dienstleistungen:

  • kostenlose Beratung, Informierung
  • Erledigung der Aufgaben in dem Krankenhaus, in dem Aufnahmebüro und in der pathologischen Abteilung
  • Besorgung der polizeilichen Genehmigungen
  • Erledigung der Sterbeurkunde
  • Zeitungsanzeige, Danksagung, Trauerbotschaft
  • Anfertigung von Kränzen mit kostenloser Lieferung
  • Beförderung und Ankleidung des Verstorbenen, Sarg, Kreuz, Grabholz, Urne, Grabung, Aufbahrung, Pflege und Instandhaltung des Grabs
  • Zivil-Grabrede, Musik vom Tonband
  • Hilfe bei der Organisierung der geistlichen Zeremonie
  • Einäscherung, und Beförderung der Aschen